Wir halten Sie auf dem Laufenden! Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten und Aktionen rund um unser Seminarangebot sowie die Preisvorteile für Seminarempfehler und Mehrfachbucher und die verschiedenen Fördermöglichkeiten. So verpassen Sie nie wieder neue Themen, Zusatztermine, Angebote, tolle Gewinnspiele und vieles mehr. Sie möchten lieber per E-Mail über aktuelle Angebote informiert werden? Dann melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter an. Hier geht’s zum Newsletter.
Qualifiziertes Personal ist rar, doch freie Stellen gibt es wie Sand am Meer. Es ist längst nicht mehr so, dass sich Unternehmen ihre neuen Mitarbeitenden einfach aussuchen können. Heute ist es genau umgekehrt: Gut ausgebildete Jobsuchende können sich aus einer Vielzahl von Stellen bequem für das beste Angebot entscheiden. Trotzdem quälen sich Bewerbende nach wie vor durch Jobportale auf der Suche nach geeigneten Positionen. Und Unternehmen schalten kostspielige Anzeigen, ohne Garantie auf passende Kandidaten. Deshalb starten wir jetzt mit firstclassjobs.de - unserem neuen Jobportal speziell für die PR-Branche. mehr dazu
Nutzen Sie die kommenden Wochen, um frische Impulse für den eigenen Arbeitsbereich zu gewinnen und sich neues Wissen anzueignen. Sei es eine Fortbildung zu klassischer Pressearbeit oder zu den neuen Trends in Marketing und PR – in unseren Media Workshops finden Sie Austausch, Auseinandersetzung, Ausblick. Werfen Sie doch gleich einen Blick in unsere aktuelle Terminübersicht und lassen Sie sich überraschen, was für spannende Themen wir in den nächsten Wochen für Sie parat haben.
Wenn Sie sich für mehrere Themen interessieren oder gleich mehrere Kollegen zu unseren Media Workshops anmelden wollen, bieten wir Ihnen folgende Preisreduktionen an:
bei Buchung von mindestens 3 Media Workshops: 15 % Reduktion
bei Buchung von mindestens 5 Media Workshops: 20 % Reduktion
bei Buchung von mindestens 10 Media Workshops: 25 % Reduktion
Die Rabattstaffeln gelten für alle Mitarbeiter eines Unternehmens und sind mit Abschluss des Staffelvertrags für 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Sie einen Rabatt auf die reguläre Teilnahmegebühr in Höhe der gewählten Rabattstufe.
Sie haben einen Media Workshop besucht und möchten uns weiterempfehlen? Wir freuen uns darüber und schenken Ihnen für jede Anmeldung, die durch Ihre Empfehlung zustande kommt,
100 Euro Preisvorteil
für Ihre nächste Anmeldung zu einem Media Workshop Ihrer Wahl.
Lassen Sie einfach bei der Anmeldung Ihren Namen in das Feld „empfohlen durch“ eintragen. Die 100 Euro berücksichtigen wir automatisch bei Ihrer nächsten Teilnahme. Dieser Preisvorteil gilt auf die regulären Preise unserer Media Workshops. Die Prämie für Empfehler ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Alle Preisvorteile gelten auf die regulären Preise unserer Media Workshop-Seminare und sind nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
Die hier aufgeführten regionalen Zuschüsse wie auch die Bildungsprämie können Sie für Media Workshops in ganz Deutschland einlösen. Da sich die Bedingungen regelmäßig ändern, lassen Sie sich bitte erst bei der zuständigen Stelle beraten, bevor Sie sich bei uns anmelden.
… Bitte beachten Sie: Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben. Hier werden Fragen rund um die Bildungsprämie beantwortet.
… Bitte beachten Sie: Die Ausgabe der Bayerischen Bildungsschecks erfolgte nur bis zum 31.07.2021. Die bereits ausgegebenen Bildungsschecks konnten noch bis einschließlich 30.11.2021 bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden. Alle Informationen finden Sie hier.
… Bitte beachten Sie: Aktuell ist das Förderprogramm ausgelaufen, eine Anschlussförderung ist in Planung. Infos finden Interessierte hier.
… Bitte beachten Sie: Aktuell ist das Förderprogramm ausgelaufen. Weiterbildungs-interessierte können sich hier über den Förderkompass Brandenburg zu aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.
… übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Gesammelte Informationen und Beratungsstellen finden Sie hier.
… können Weiterbildungskosten von Beschäftigten mit bis zu 50% übernommen werden. Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen können mit bis zu 50% finanziell unterstützt werden. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung. Weitere Fördermöglichkeiten, in Hamburg eine Förderung auf Weiterbildung zu erhalten, finden Sie hier.
… fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Für die Höhe der Förderung ist die Art der Qualifizierung entscheidend. Alle Informationen finden Unternehmen hier.
… können Sie sich bis zu 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten fördern lassen. Die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Fragen rund um die Antragsstellung und Voraussetzungen werden hier beantwortet.
… werden Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR in der Weiterbildung unterstützt. Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten werden durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen. Gesammelte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
… beinhaltet einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bis zu 60%, für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 1.500 Euro sogar bis zu 90%. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro. Für weitere Fragen informieren Sie sich hier.
… können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig. Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“ gefördert und läuft bis zum 30. Juni 2023. Alle Infos erhalten Sie hier.
… das Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten. Unternehmen bekommen bis zu 50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten; bis zu 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme; einfaches Verfahren und umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung; gilt schon ab 200 € Seminargebühren (netto). Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Interessierte hier.
… wird die individuelle Weiterbildung von Arbeitnehmern mit einem sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen gefördert. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch die GFAW gefördert werden. Alle Details finden Weiterbildungsinterssierte hier.
Die Stiftung Warentest hat hierzu am 28.02.2022 einen Ratgeber veröffentlicht. Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen. Auszug: „Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden, können ihre Kosten von der Steuer absetzen. Auch Eltern in Elternzeit, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht…. Steuern lassen sich zum Beispiel mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können einen Vorteil beim Finanzamt bringen. Dazu müssen die Veranstaltungen aber straff organisiert sein und die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen. Um dies zu belegen, sollten Sie dem Finanzamt eine Übersicht zum Ablauf der Reise vorlegen.“
In unserem Archiv finden Sie weitere Meldungen zu unserem Seminarangebot sowie abgelaufene Beiträge zu verschiedenen Aktionen und Angeboten. Darüber hinaus finden Sie hier alle Pressemitteilungen der MW Media Workshop GmbH. Hier geht’s zum Archiv.