Staatliche Fördermöglichkeiten
I. Mit dem Bildungsscheck Brandenburg...
... unterstützt das Land Brandenburg Ihre individuelle berufliche Weiterbildung.
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im
Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben, außer sie wurde per Bildungsscheck oder Bildungsprämie gefördert
(den Bildungsscheck kann man zweimal jährlich beantragen). Der Zuschuss zu den
Seminarkosten beträgt in der Regel 70% der Kursgebühren, maximal jedoch 500 Euro
(brutto) je Bildungsscheck. Einige Personengruppen wie Beschäftigte in Elternzeit erhalten
90% Zuschuss zu den Kursgebühren. Kontaktieren Sie eine
Beratungsstelle.
II. Mit dem Bildungsscheck NRW...
... übernimmt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Teilnahmegebühren,
höchstens jedoch 500 Euro (brutto) pro Bildungsscheck. Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer aus
Unternehmen ansässig in NRW mit maximal 250 Beschäftigten (ausgenommen sind Beschäftigte
des öffentlichen Dienstes). D.h., auch Beschäftigte, die nicht in NRW wohnen, können die Förderung
erhalten, solange ihre Arbeitsstätte in NRW liegt.
Details zur Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung finden Sie
hier.
III. Mit dem Weiterbildungsbonus Hamburg...
... werden bis zu 50% und maximal 750 Euro der Kosten für die berufliche Qualifizierung gefördert.
Das Projekt wird finanziert von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, dem Europäischen Sozialfonds
und aus privaten Mitteln. Antragsberechtigt sind Beschäftigte, auch mit geringer Qualifizierung oder
Migrationshintergrund sowie Personalverantwortliche in KMU. Voraussetzung: Das Unternehmen oder der
Beschäftigte muss in Hamburg ansässig sein. Lassen Sie sich individuell
beraten.
IV. Die Qualifizierung von Beschäftigten in Sachsen-Anhalt...
... beinhaltet eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 70% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu
35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen. Die Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz in
Sachsen-Anhalt haben und in Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten (KMU) arbeiten.
Antragsberechtigt sind auch Selbständige mit Wohnsitz und hauptsächlicher Arbeitsstätte
in Sachsen-Anhalt. Bedingung: Das Seminar muss mind. 16 Stunden umfassen und die
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mind. 1.000 Euro betragen. Für weitere
Fragen wenden Sie sich an den Förderservice
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
V. Der Weiterbildungsscheck Sachsen...
... gewährt Zuschüsse in Höhe von 80% der Weiterbildungskosten bei einem
durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.500 € bzw. 50% bei mehr als
2.500 € bis max. 4.150 €. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmer
und Beschäftigte. Dabei kann der Antragsteller in Teilzeit arbeiten,
befristet beschäftigt sein, sich in Elternzeit befinden oder Zivildienst leisten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes,
Auszubildende, Rentner und Beschäftigte in Altersteilzeit. Beratung zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank.
Die hier aufgeführten regionalen Zuschüsse wie auch die Bildungsprämie können Sie für media workshops in ganz Deutschland einlösen.
Allgemein gilt: Bitte lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie sich anmelden.
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