Wir halten Sie auf dem Laufenden! Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten und Aktionen rund um unser Seminarangebot sowie die Preisvorteile für Seminarempfehler und Mehrfachbucher und die verschiedenen Fördermöglichkeiten. So verpassen Sie nie wieder neue Themen, Zusatztermine, Angebote, tolle Gewinnspiele und vieles mehr. Sie möchten lieber per E-Mail über aktuelle Angebote informiert werden? Dann melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter an. Hier geht’s zum Newsletter.
Communications meets technology: Die MW Media Workshop GmbH und die CommTech Academy kooperieren ab sofort. „Starte jetzt in die Zukunft der Unternehmenskommunikation und spare jede Menge Zeit, Ressourcen und Budget!“ So lautet der Aufruf der CommTech Academy. Mit ihrem praxisnahen und zukunftsorientierten Programm bietet die Academy eine einzigartige Möglichkeit, sich auf die neuen Herausforderungen der digitalen Transformation vorzubereiten und von den Besten der Branche zu lernen. mehr dazu
Nutzen Sie die kommenden Wochen, um frische Impulse für den eigenen Arbeitsbereich zu gewinnen und sich neues Wissen anzueignen. Sei es eine Fortbildung zu klassischer Pressearbeit oder zu den neuen Trends in Marketing und PR – in unseren Media Workshops finden Sie Austausch, Auseinandersetzung, Ausblick. Werfen Sie doch gleich einen Blick in unsere aktuelle Terminübersicht und lassen Sie sich überraschen, was für spannende Themen wir in den nächsten Wochen für Sie parat haben.
Wenn Sie sich für mehrere Themen interessieren oder gleich mehrere Kollegen zu unseren Media Workshops anmelden wollen, bieten wir Ihnen folgende Preisreduktionen an:
bei Buchung von mindestens 3 Media Workshops: 15 % Reduktion
bei Buchung von mindestens 5 Media Workshops: 20 % Reduktion
bei Buchung von mindestens 10 Media Workshops: 25 % Reduktion
Die Rabattstaffeln gelten für alle Mitarbeiter eines Unternehmens und sind mit Abschluss des Staffelvertrags für 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Sie einen Rabatt auf die reguläre Teilnahmegebühr in Höhe der gewählten Rabattstufe.
Sie haben einen Media Workshop besucht und möchten uns weiterempfehlen? Wir freuen uns darüber und schenken Ihnen für jede Anmeldung, die durch Ihre Empfehlung zustande kommt,
100 Euro Preisvorteil
für Ihre nächste Anmeldung zu einem Media Workshop Ihrer Wahl.
Lassen Sie einfach bei der Anmeldung Ihren Namen in das Feld „empfohlen durch“ eintragen. Die 100 Euro berücksichtigen wir automatisch bei Ihrer nächsten Teilnahme. Dieser Preisvorteil gilt auf die regulären Preise unserer Media Workshops. Die Prämie für Empfehler ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Alle Preisvorteile gelten auf die regulären Preise unserer Media Workshop-Seminare und sind nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
Die hier aufgeführten regionalen Zuschüsse wie auch die Bildungsprämie können Sie für Media Workshops in ganz Deutschland einlösen. Da sich die Bedingungen regelmäßig ändern, lassen Sie sich bitte erst bei der zuständigen Stelle beraten, bevor Sie sich bei uns anmelden.
… Bitte beachten Sie: Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben. Hier werden Fragen rund um die Bildungsprämie beantwortet.
… Bitte beachten Sie: Die Ausgabe der Bayerischen Bildungsschecks erfolgte nur bis zum 31.07.2021. Die bereits ausgegebenen Bildungsschecks konnten noch bis einschließlich 30.11.2021 bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden. Eine Alternative ist der Bildungsgutschein, dieser wird allerdings nur an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an Beschäftigte ohne Berufsabschluss ausgestellt. Alle Informationen finden Sie hier.
… Bitte beachten Sie: Aktuell ist das Förderprogramm ausgelaufen, eine Anschlussförderung ist in Planung. Infos finden Interessierte hier.
… bekommen Beschäftige einem Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dies ist jedoch auf maximal 3.000 Euro pro Fortbildung begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen, wobei der Vorhabensbeginn entscheidend ist. Weitere Infomationen finden Sie hier.
… übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Seit 01. Januar 2024 wird der Bildungsscheck ausschließlich an Einzelpersonen ausgestellt. Gesammelte Informationen und Beratungsstellen finden Sie hier.
… können Weiterbildungskosten von Beschäftigten mit bis zu 50% übernommen werden. Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-) Selbstständigen können mit bis zu 50% finanziell unterstützt werden. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung.
… fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Für die Höhe der Förderung ist die Art der Qualifizierung entscheidend. Alle Informationen finden Unternehmen hier.
… können Sie sich bis zu 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten fördern lassen. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Fragen rund um die Antragsstellung und Voraussetzungen werden hier beantwortet.
… werden Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR in der Weiterbildung unterstützt. Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten werden durch einen Zuschuss gefördert. Die Gesamtausgaben der Weiterbildung müssen mind. 700 EUR betragen und der Zuschuss ist auf insgesamt max. 4.500 EUR begrenzt. Gesammelte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
… beinhaltet einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer. Die Antragstellung und weitere Informationen finden Sie direkt in Ihrem IB-Kundenportal. Für weitere Fragen informieren Sie sich hier.
… können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden sechzig Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig. Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“ gefördert und läuft bis 2027. Alle Infos erhalten Sie hier.
… das Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten. Unternehmen bekommen bis zu 50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten; bis zu 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme; einfaches Verfahren und umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung; gilt schon ab 110 EUR Seminargebühren (netto). Das Programm läuft noch bis 2027. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Interessierte hier.
… können Berufstätige Ihre individuelle Weiterbildung mit bis zu einer Höhe von 1.000 EUR durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) förden lassen. Dabei darf das versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 55.000 EUR liegen. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden. Alle Details finden Weiterbildungsinterssierte hier.
Die Redaktion von steuern.de hat im Januar 2023 einen Artikel geschrieben, indem erleutert wird, welche Fortbildungen durch die Steuer absetzbar sind. Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen. Auszug: „Fortbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft. Deshalb akzeptiert das Finanzamt die Fortbildungskosten, die für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse anfallen, in der Regel in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten. Trotzdem sollten Sie einige steuerliche Aspekte kennen, damit das Finanzamt Ihnen den Werbungskostenabzug nicht versagt.“
In unserem Archiv finden Sie weitere Meldungen zu unserem Seminarangebot sowie abgelaufene Beiträge zu verschiedenen Aktionen und Angeboten. Darüber hinaus finden Sie hier alle Pressemitteilungen der MW Media Workshop GmbH. Hier geht’s zum Archiv.